GTC

Hier finden Sie unsere allgemeinen Reisebedingungen

Lieber Gast,
wir bedanken uns für Ihr Vertrauen, das Sie uns mit dieser Buchung schenken. Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen als Urlauber und uns als Reiseveranstalter. Diese Reisebedingungen sind für das Reisevertragsverhältnis maßgebend, sofern bei den einzelnen Reiseangeboten nichts anderes angesagt ist. Ihre Reiseanmeldung sollten Sie frühzeitig an uns richten. Wir erledigen Ihre Buchung gewissenhaft. Bei kurzfristigen Buchungen lohnt ein Telefonat vor Ihrer schriftlichen Anmeldung. Man kann Ihnen schon vorab einen Überblick über noch freie Plätze geben.
Reiseunterlagen: Sie erhalten umgehend nach Ihrer Buchung die für Ihren Aufenthalt notwendigen Reisepapiere. Eine Mappe mit allen wichtigen Informationen, besonderen Hinweisen zum Reiseablauf, über Transfer- und Reisezeiten, vervollständigt die Reiseunterlagen.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag ist erst dann abgeschlossen, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen. Mit der Bestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB. Die Reisebestätigung ist für uns und für Sie auf der Grundlage der Reisebedingungen, die Sie spätestens mit der Reisebestätigung erhalten, verbindlich.
1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.
2. Bezahlung
2.1 Bei Vertragsabschluss erbitten wir eine Anzahlung in Höhe von 25 € des Reisepreises. Die Anzahlung ist spätestens 10 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung zahlbar und wird auf den Reisepreis angerechnet.
2.2 Die Restzahlung gemäß Reisekostenrechnung muss uns bis 14 Tage vor Reiseantritt gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Anmeldungen (innerhalb von 28 Tagen vor Reiseantritt) ist der gesamte Reisepreis gegen Aushändigung des Sicherungsscheines sofort fällig, bei Buchungen aus dem Ausland per € Bankscheck. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75 € nicht, so wird der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines vor Reiseantritt verlangt.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf den jeweiligen Prospekten sowie aus den Angaben in Ihrer Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbei geführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Wir we rden Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen und Ihnen  egebenenfalls eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.Es kann notwendig werden, den Reisepreis aufgrund von Leistungsänderungen auch nach Vertragsabschluss zu ändern, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn darüber informieren und gegebenenfalls eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.1 Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person für alle Reisen und Aufenthalte
    bis 30 Tage vor Reiseantritt 25 € pro Person
    29 - 21 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
    20 - 11 Tage vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
    10 - 2 Tage vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
    1 Tag bzw. Nichtanreise 80 % des Reisepreises
5.2 Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
5.3 Bei Umbuchung werden bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 € pro Person erhoben. Spätere Umbuchungen behandeln wir wie einen Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
5.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.5 Nimmt der Reisende Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Veranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
6. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Für jede unserer Pauschalreisen empfehlen wir den Abschluss einer Reise-Rücktritts-Versicherung.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
 Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1 Ohne Einhaltung einer Frist bei außergewöhnlichen Umständen, z.B. höhere Gewalt, unvorhersehbare Schließung eines Hotels oder Fremdenverkehrsbetriebes, Ausfall einer wesentlichen Leistung, die der Reiseveranstalter nicht zu verantworten hat, die aber gleichzeitig für den Kunden  von maßgeblicher Bedeutung für die Buchung war, usw. Ebenfalls ohne Frist kann der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört.
7.2 Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer im Prospekt ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.
7.3 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt", wenn der Reiseveranstalter die wirtschaftliche Opfergrenze überschreiten müsste, um diese Reise durchzuführen.
8. Haftung des Reiseveranstalters
8.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
    die gewissenhafte Reisevorbereitung
    die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
    die Richtigkeit der Beschreibung aller im Katalog angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat
    die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen
8.2 Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
8.3 Haftungsbeschränkung:
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der bei der Durchführung der Reise in Anspruch genommenen Leistungsträger dem Grunde und der Höhe nach nur gemäß den für den Leistungsträger geltenden – die Haftung des Leistungsträgers regelnden – gesetzlichen Vorschriften.
8.4 Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten muss der Reisende selbst verantworten. Sportanlagen und Fahrräder sollten vor Inanspruchnahme überprüft werden. Für Unfälle, die bei Sport- oder Freizeitaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Insbesondere bei Radwander-Reisen ist der Reisende für die Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und für alle Schäden, die er sich und anderen zufügt, selbst  verantwortlich.
9.Gewährleistung
9.1 Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung
erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert.
9.2 Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
9.3 Kündigung: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird.
10. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstandene Schäden gering zu halten. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich uns mitzuteilen. Sind wir nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Hotelier). Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung einer Reise schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Veranstalter und dem Reisenden Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr endet frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und Reisenden, die keinen allgemeinen Wohn- und Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2 Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
13.3 Für Klagen des Veranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgebend.
Ihr Reiseveranstalter
Saarschleifenland Tourismus GmbH
Poststraße 12
66663 Merzig
Postfach 100 215
66653 Merzig
Tel.: +49 (0)6861/80-440
Fax: +49 (0)6861/80-444